Ergänzung zum Zeitungsartikel der StZ zur Podiumsdiskussion in Böblingen

Letzte Woche habe ich mit den anderen Bundestagskandidierenden, sowie Experten aus der Flüchtlingsarbeit im Ökumenischen Gemeindezentrum in Böblingen zur Flüchtlingspolitik diskutiert.
Die Stuttgarter Zeitung hat, wie andere Zeitungen auch, über die Diskussion berichtet. Hier geht’s zum Artikel.
Unter anderem schreibt die Stuttgarter Zeitung: “Er [Tobias Bacherle] hält auch die Abschiebung krimineller Asylbewerber für unvereinbar mit deutschem Recht.”
Da das eine verkürzte und missverständliche Darstellung meines Statements zu Abschiebungen in Krisen- und Kriegsgebiete ist, möchte ich dieses hier noch einmal in Gänze darstellen.
Die Abschiebung von Menschen in Krisen- und Kriegsgebiete, in denen eine hohe Gefahr für Leib und Leben besteht halte ich für falsch. Am Beispiel von Afghanistan habe ich dargestellt, dass es dort (für alle Abschiebungen) keine wirkliche Anschlussbetreuung gewährleistet werden kann.
Unser Rechtssystem sieht Leibesstrafen nicht vor und daher halte ich es für keine angemessene ‘Strafe’ einen Menschen einer Gefahr für Leib und Leben auszusetzen. Und generell halte ich Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete wie Afghanistan, über die die Bundesregierung scheinbar kaum etwas weiß (Vrgl. die kleine Intervention im Bundestag von Omid Nouripour – hier klicken) für einem Rechtsstaat nicht angemessen.
Doch daneben gibt es einen weiteren Grund für meine Ablehnung von Abschiebung auch von Kriminellen: Wer eine Straftat begeht, der oder die sollte für diese Straftat bestraft werden.
In Regionen, in denen eine funktionierende Staatlichkeit nicht gewährleistet ist, ist eine solche Strafe für Straftäter aber nicht mehr gewährleistet. Und im besagten Falle von Afghanistan, ist es nach Berichten von Regierungsbeamten vor Ort gängige Praxis, dass nicht übermittelt wird, wer Straftäter, wer Gefährder ist und wer sonst in einer Sammelabschiebung oder abgeschoben wurde.
Eine solche Praxis gefährdet aber nicht nur die Bevölkerung vor Ort. Sondern eine harte bzw. angemessene Strafe für Straftäter ist damit auch nicht gewährleistet. Im Gegenteil.
Mehr zum Thema Afghanistan auch in den Berichten zu den Veranstaltungen:
Mit Erik Marquardt
Mit Omid Nouripour